Gültigkeit

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Interessent / Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den geltenden gesetzlich zwingenden Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski. Sie enthalten auch die nach § 312c BGB, § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB und nach §§ 356, 357 BGB vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Informationen über die Fernabsatzverträge gelten nur, sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Internetseite des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski (www.ric-rostock.de) herunterzuladen und/oder sich diese auszudrucken.

Vertragliche Bestimmungen

Die im Internet und am Sitz des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski vorgehaltenen Informationen und Angebote zu den zu vermietenden sowie zu verkaufenden Objekten stellen unverbindlichen Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar.

Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski zu Stande kommende Vertrag zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski das Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt.

Nimmt der Vertragspartner schriftlich, telefonisch oder elektronisch, z.B. durch Verwendung und Zusendung des elektronischen Kontaktes C.W.–Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski- Kontakt mit dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski auf, so kommt der Maklervertrag insbesondere durch Abgabe eines Angebotes zum Vertragsschluss oder durch Zusendung eines Exposés über das und die interessierenden Objekte durch das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski zu Stande.

Das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski behält sich grundsätzlich die schriftliches Fixierung des Maklervertrages oder eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor.

Verträge zwischen den Vertragspartnern und dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski über den Nachweis oder die Vermittlung von Wohnraum bedürfen nach § 2 Abs. 1 S. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz zwingend der Textform (für die Wahrung der Textform genügt z. B. der Austausch der Vertrags- und Vertraulichkeitserklärungen in E-Mails. Ebenso reichen Verkörperungen auf Papier, USB-Stick, Diskette, CD-ROM oder Computerfax aus. Der Maklervertrag für den Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist gemäß des nachfolgenden § 6 der AGB widerruflich. Der Hauptvertrag ist der zwischen dem Vertragspartner und dem Verkäufer/Eigentümer bzw. Vermieter zu Stande gekommene Vertrag.

Umfang und Art des Angebotes

Die Dienstleistungen des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski beziehen sich auf die Vermittlung und/oder den Nachweis von Wohnungen, Gewerbeflächen, Grundstücken und Häusern zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Bei aller gebotener Sorgfalt kann das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski nicht gewährleisten, dass die vom Eigentümer bzw. Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig und vollständig sind, ebenso wenig, dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den uns (C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski) erteilten Auskünften, insbesondere der Objektangaben.

Das Unternehmen C.W.-Rostrocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Flächenangaben, die gesamte Ausstattung der Objekte, dem Alter der Objekte sowie vorhandener Baugenehmigungen und entsprechender Bauunterlagen.

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski sind ausdrücklich für den Interessenten / Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent / Kunde verpflichtet, dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting. Inh. Clemens Winski die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Interessenten / Kunden das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er die weitere Tätigkeit des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

Doppeltätigkeit

Das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bzw. für den Vermieter und Mieter tätig werden.

Eigentümerangaben

Das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, dem Vermittler, nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen bzw. das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski gesondert damit zu beauftragen. Die C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung und Garantien.

Provisionspflicht

Der Provisionsanspruch des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis ein Hauptvertrag (notarieller Kaufvertrag, Share-Deal-Vertrag o.ä. bzw. ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt.

Für die Entstehung des Anspruchs ist die Mitursächlichkeit des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski auf Zahlung der vereinbarten Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages sofort zur Zahlung fällig.

Über die vereinbarte Provision erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung seitens des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski. Die Rechnungslegung erfolgt auf Grund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder – falls nichts anderes vereinbart worden ist – nach der im Angebot bzw. in der Offerte ausgewiesenen Maklerprovision.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder auf Grund des Nachweises durch das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft (ausgenommen ein wirksamer Widerruf nach dem Widerrufsrecht gemäß § 6 der AGB) oder sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst (z.B. Kündigung, Anfechtung). Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag auf Grund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts rückabgewickelt wird oder aus anderen in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht, nicht erfüllt oder von Vertragsbeginn an rückwirkend unwirksam wird. Sind die Angebote des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski schriftlich mitzuteilen, von wem er das Angebot erhalten hat.

Erfolgt eine derartige Mitteilung später als 3 Tage nach Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski, so gilt der Nachweis des Objekts durch das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski als erbracht.

Bei notarieller Beurkundung des Hauptvertrages/Kaufvertrages besteht ein Anspruch des Unternehmens C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski auf die Vereinbarung einer rechtlich wirksamen Maklercourtageklausel (nach BGH, Urteil v. 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 1/14) bzw. der Provisionsvereinbarung in der Vertraulichkeitserklärung. Das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski hat, sofern der Hauptvertrag einer notariellen Beurkundung bedarf, Anspruch auf Erhalt des notariell zu beurkundenden Kaufvertragsentwurfes und einer Abschrift des beurkundeten Kaufvertrages.

Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers / Interessenten / Kunden gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber / Interessent / Kunde im Zusammenhang mit der von dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von der C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend eine Haftung vorgesehen ist, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen Übernahme einer Garantie für Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Klausel nicht verbunden.

Aufwendungsersatz

Der Kunde / Verkäufer ist verpflichtet, dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Vermittler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Vermittler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Gerichtsstand

Sind Vermittler und Interessent / Kunde Vollkaufleute oder Verbraucher im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand (für eventuelle Rechtsstreitigkeiten) für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche, ausschließlich die Hansestadt Hamburg vereinbart. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder sich der Wohnsitz des Vertragspartners außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort und Gerichtsstand geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und dem Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski und zwar auch dann wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird. Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann das Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das gerichtliche Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand (Hamburg) des Antragstellers (Unternehmen C.W.-Rostocker-Immobilien-Consulting, Inh. Clemens Winski) zuständig.

Salvatorische Klausel / Schlußbestimmungen

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, welche dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem darin zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht und die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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