Immobilien sind keine Massenartikel für die es eine allgemeingültige Gebrauchsanweisung gibt. Jede Immobilie ist ein Unikat bzw. eine Besonderheit in Bezug auf die Größe, den Zustand, der Ausstattung, dem Renovierungs- und Sanierungsbedarf und vor allem der Lage etc. Daher sind die Fragen zu einer Immobilie auch sehr individuell. Und das tägliche Geschäft eines Immobilienmaklers setzt sich mit diesen vorgenannten Punkten auseinander.
Der Beruf "Immobilienmakler" ist in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. Schon längst beschränken sich Immobilienmakler/Immobilienvermittler nicht mehr nur auf den Nachweis von Kauf- oder Mietobjekten. Sie bewerten Gebäude und Grundstücke, holen Marktpreisanalysen und Objektunterlagen ein und prüfen diese, prüfen auch bestehende Mietverträge, übermitteln wertvolle Ratschläge und Tipps zur Kaufvertragsgestaltung gem. dem Kaufvertragsrecht in Abstimmung mit Notaren, kennen Fachhandwerker und sind auch bei der Finanzierung mit Bankkontakten behilflich.
Durch die Tätigkeit eines Immobilienmaklers wird die Vermarktung einer Immobilie beschleunigt. Zeitraubende Anfragen von Interessenten nimmt Ihnen der Immobilienmakler ab und erspart Ihnen ferner unnötige Besichtigungen und Enttäuschungen ("Besichtigungstourismus). Der Immobilienmakler prüft auch im Vorfeld die Bonität der Kauf- und Mietinteressenten, bevor es zu einer Besichtigung der Immobilie kommt und hilft Ihnen ebenso bürokratische Hürden zu überwinden.


Wichtige Punkte

 

Marktkenntnis

Der Immobilienmakler kennt den Immobilienmarkt. Er gibt Auskunft über Mieten, Kaufpreise und die Entwicklung des Marktes. Mit Sachverstand steht er Ihnen u.a. bei der Bewertung Ihrer Liegenschaft zur Verfügung. Er kennt Nachfrage und Angebot der Immobiliensegmente und betreut seine Kundschaft mit realen Angaben rund um das Immobiliengeschäft.

Referenzen

Unsere Mitarbeiter und wir verfügen über eine langjährige praktische Erfahrung. Die Rostocker Immobilien Consulting hat schon sehr viele Objekte erfolgreich verkauft bzw. vermietet.

Umfassender Service

... für Verkäufer / Käufer und Vermieter / Mieter

Gern nehmen wir uns Zeit für Sie und sprechen/sondieren mit Ihnen über Ihre ganz persönlichen Immobilienwünsche und Bedürfnisse sowie Ihre finanzielle und wirtschaftliche Situation, bevor wir Ihnen entsprechende Angebote unterbreiten. Die marktgerechten Preise für Ihre Immobilie kennen bzw. ermitteln wir und begründen Ihnen diese auch. Wir prüfen ab wo ggf. und wo eventuell Probleme vorliegen oder erkennbar werden könnten und schlagen Ihnen ein Lösungskonzept vor. Immer öfter verbergen sich z. B. schwer verständliche Texte und Sachverhalte in notariellen Teilungserklärungen oder sog. Sondernutzungsrechten von Eigentumswohnungen. Zu unseren Aufgaben gehört auch das Überprüfen und Klären über etwaige Baulasten oder Überbauungsrenten bzw. Dienstbarkeiten auf. Hierzu holen wir die entsprechenden Informationen und Auszüge bei den zuständigen Stellen und Behörden ein (Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster etc.).

Bei reinen Grundstücken prüfen wir die Flächen auf Altlasten- und Munitionsverdacht. Wir erläutern Ihnen, dass Nebenabreden einen Kaufvertrag ungültig machen können und was ein Vorkaufsrecht genau bedeutet. Wir zeigen Ihnen Lösungen auf, wie Sie als Vermieter die Vermietung an einen Mietnomaden vermeiden können. Ferner stimmen wir mit allen Beteiligten den Termin für Lasten- und Nutzenübergang / Objektübergabe / Wohnungsübergabe ab und erstellen, sowohl bei Kauf- als auch bei Mietobjekten ein Übergabeprotokoll. Wir beraten und warnen Sie ggf. auch vor bestehenden Risiken. Das ist nur ein Teil der umfangreichen Tätigkeit des Immobilienmaklers im Interesse seiner Kunden. Natürlich gehört dazu aber auch die Aufbereitung der Objekte, die Erstellung der Verkaufsunterlagen (Verkaufs- und Vermietungsaufgaben/Expose`etc.), die komplette Anzeigenschaltung und die Internetpräsentationen sowie Mailings usw.

Haftpflichtversicherung

Auch ein qualifizierter Immobilienmakler ist nicht vor Fehlern befreit. Im Ernstfall kann z. B. ein Zahlenverdreher finanzielle Folgen haben. Daher sichern wir uns und damit auch unsere Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens durch unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab, die wir bestehen haben.

Wussten Sie eigentlich, dass ein Verkäufer für all seine Informationen und Aussagen haftet? Es ist schon vorgekommen, dass ein Eigentümer seine Eigentumswohnung verkauft hat und der Verkäufer auf eine entsprechende Frage des Kaufinteressenten angab, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Instandsetzungsrücklage in Höhe von 100.000 Euro verfüge. Dann stellte sich später aber heraus, dass die Rücklage nur 47.000 Euro betrug und der Käufer hat dadurch den abgeschlossenen Kaufvertrag wegen falscher Angaben des Verkäufers angefochten und der Vertrag wurde rückabgewickelt. Alle Kosten die entstanden waren musste der Verkäufer tragen.

Kundenbetreuung / Kundenpflege

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bleiben wir gern mit unseren Kunden in weiterer Verbindung und helfen gern bei möglichen, auftretenden Problemen. Ein Teil unserer Kunden lässt Ihr vermietetes Eigentum durch uns betreuen, verwalten und pflegen.

Warum ein Makler-Alleinauftrag erforderlich ist?

Um Ihnen den gesamten und vollumfänglichen Service bieten zu können, arbeitet die Rostocker Immobilien Consulting grundsätzlich (außer in Ausnahmefällen) nur mit einem qualifizierten Makler-Alleinauftrag bzw. einer ordentlichen Verkaufslegitimation. Sie können davon ausgehen, dass ernsthafte Kauf- und Mietinteressenten zielgerichtet und überall eine Kauf- oder Mietimmobilie suchen. Mit weiteren Maklern handeln Sie sich keine weiteren Kauf- und Mietinteressenten ein, sondern bieten den gleichen potenziellen Käufern und Mietern Ihr Immobilienobjekt somit immer wieder zu verschiedenen Bedingungen und unterschiedlichen Serviceleistungen an. Das kann am Ende Ihr Objekt am Immobilienmarkt "kaputt" machen und erschwert den ordentlichen Verkauf bzw. die Vermietung Ihrer Immobilie.

So ein Vorgehen ist daher mit wenig Vertrauen bestückt und kann den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie dadurch sehr erheblich mindern und den Verkauf bzw. die Vermietung unnötig erschweren. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, einen Immobilienmakler mit dem Verkauf- oder der Vermietung Ihrer Immobilie zu beauftragen, dann sprechen Sie mit ihm über alle Fragen und Probleme und lassen Sie sich über die gesamten Verkaufs- bzw. Vermietungsaktivitäten informieren. Nur das schafft das nötige Vertrauen und die nötige Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Der Immobilienmakler arbeitet schließlich mit- und nicht gegen Sie. Denn Sie haben ja ein gemeinsames Ziel...!

Wenn Sie ohne Immobilienmakler verkaufen oder vermieten wollen, stellen Sie sich das bitte nicht so einfach vor, denn diese Aufgabe ist sehr zeitintensiv, mühevoll und auch mit vielen Erledigungen und Behördengängen, sowie Kosten (Anzeigen und Bewerbungskosten, Behördliche Kosten wie Grundbuchamt, Bauarchiv-, Bau- und Liegenschaftsämter, ggf. Denkmalbehörde, sowie Telefon und Porto etc.) verbunden.

Weit über 80% aller Aufträge setzen Immobilienmakler innerhalb von 6-8 Monaten erfolgreich um und erzielen in vielen Verkaufsfällen sogar einen höheren Verkaufspreis als den der vom Verkäufer vorgegeben war.

Wenn Sie doch selber verkaufen wollen...

... dann beachten Sie aber bitte Folgendes: Der Käufer einer gebrauchten Immobilie kann noch bis zu 3 Jahre nach dem Kauf / Kaufvertrag Mängel reklamieren und auf Mängelbeseitigung klagen und ggf. auch den Verkauf wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Der Verkäufer sollte dem Käufer unbedingt alle ihm bekannten Mängel mitteilen und diese mit in den notariellen Kaufvertrag aufnehmen. Das kann z. B. ein mit Asbest belastetes Bauteil sein, Befall mit Holzbock, Hausschwamm, feuchte Keller, Schimmelbildung, nicht genehmigte Um- oder Anbauten oder die Gefahr von Überflutung etc.

Der Verkäufer muss unbedingt alle Fragen des Kaufinteressenten zu den vorgenannten Punkten richtig und vollständig beantworten.

Sind dem Käufer alle Mängel mitgeteilt und im Kaufvertrag mit aufgenommen worden, so sind diese Mängel dem Käufer bekannt und es entfallen die Gewährleistungsansprüche.

Immowelt-Partner Rostocker Immobilien Consulting

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